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FAQs

Was unterscheidet Sie von anderen Immobilienmaklern?

Wir legen großen Wert auf Schnelligkeit, Transparenz und Erreichbarkeit. Anfragen beantworten wir in der Regel innerhalb weniger Stunden, Exposés werden schnell erstellt und Besichtigungen kurzfristig organisiert. Unser Anspruch ist es, Sie spürbar effizienter und engagierter zu betreuen als klassische Makler.

Sind Sie ein zugelassener Immobilienmakler?

Ja, wir verfügen über die Maklererlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) – erteilt durch den Main-Kinzig-Kreis. Diese behördliche Zulassung ist die gesetzliche Grundvoraussetzung für eine seriöse Maklertätigkeit in Deutschland.

Zusätzlich verfügen wir über:

  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • regelmäßige Weiterbildungen (gemäß § 34c Abs. 2a GewO ist eine Mindestweiterbildung von 20 Stunden in drei Jahren Pflicht)

Auf Wunsch zeigen wir Ihnen unsere Maklererlaubnis und Versicherungsnachweise gerne im Erstgespräch.

Welche Sicherheiten haben Sie?

Als seriöser Immobilienmakler bieten wir Ihnen mehrere Sicherheiten:

  • Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung
  • Maklererlaubnis nach § 34c GewO
  • Datenschutzkonforme Datenverarbeitung (DSGVO)
  • Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber allen Kunden
  • Transparente schriftliche Maklerverträge mit klaren Konditionen

Sollte trotz aller Sorgfalt einmal ein Schaden entstehen, sind Sie über unsere Versicherungen abgesichert.

Welche Region betreuen Sie?

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Rhein-Main-Gebiet und in Mittelhessen. Insbesondere betreuen wir Immobilien in:

- Main-Kinzig-Kreis (Hanau, Bruchköbel, Maintal, Erlensee, Nidderau, Gelnhausen, Schlüchtern und Umgebung)
- Stadt Frankfurt am Main und angrenzende Gemeinden
- Wetteraukreis (Friedberg, Bad Vilbel, Karben)
- Lahn-Dill-Kreis und Gießen
- Vogelsbergkreis

Auf Anfrage betreuen wir auch Objekte in benachbarten Regionen – sprechen Sie uns einfach an.

Sind Sie auch für Gewerbeimmobilien zuständig?

Unsere Schwerpunkte liegen im Bereich:
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften
- Mehrfamilienhäuser
- Baugrundstücke
- Kapitalanlageobjekte (vermietete Wohnimmobilien)

Bei Gewerbeimmobilien und Spezialobjekten arbeiten wir mit erfahrenen Partnern aus unserem Netzwerk zusammen, um Ihnen auch hier die bestmögliche Beratung zu bieten.

Sprechen Sie uns gerne an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Objekt zu unseren Stärken passt oder ob ein spezialisierter Partner für Sie besser geeignet wäre.

Bieten Sie auch Vermietung an?

Ja, wir vermitteln auch Mietobjekte – sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien. Auch hier profitieren Sie von unserer schnellen Bearbeitung und unserem großen Interessentenpool.

Wie funktioniert das Erstgespräch?

Das Erstgespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Sie können wählen:

- Telefonisch: 30-45 Minuten – ideal für einen ersten Eindruck und grobe Einschätzung
- Vor Ort bei Ihrer Immobilie: ca. 60-90 Minuten – für eine erste Besichtigung und realistische Werteinschätzung
- In unserem Büro: ideal für die Besprechung von Verkaufsstrategie und Vertragsbedingungen

Im Erstgespräch erhalten Sie:
- eine erste Markteinschätzung Ihrer Immobilie
- eine Übersicht über den möglichen Verkaufsablauf
- eine grobe Einschätzung des erwartbaren Zeitrahmens
- transparente Informationen zu unseren Leistungen und Konditionen

Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie mit uns zusammenarbeiten möchten – ohne Druck und ohne Kosten.

Wie läuft der Verkaufsprozess bei Ihnen ab?

Wir starten mit einem persönlichen Gespräch und einer professionellen Wertermittlung. Anschließend führen wir Sie strukturiert durch den gesamten Verkaufsprozess:

Phase 1: Vorbereitung (1–2 Wochen)
- Unterlagen-Prüfung und Beschaffung fehlender Dokumente
- Objektaufbereitung und Wertermittlung
- Erstellung von Exposé, professionellen Fotos und ggf. Grundrissplänen

Phase 2: Vermarktung (in der Regel 2–8 Wochen)
- Gezielte Vorabansprache vorgemerkter Interessenten: Sofern passende Interessenten bei uns vorgemerkt sind, sprechen wir diese vor der öffentlichen Veröffentlichung an – per Newsletter, telefonisch und per E-Mail. Das kann zu einem zügigen, diskreten Verkauf führen.
- Veröffentlichung auf relevanten Immobilienportalen
- Vorqualifizierung der Anfragen
- Koordination und Durchführung der Besichtigungen

Phase 3: Verkauf (2–4 Wochen)
- Preisverhandlungen und Käuferauswahl
- Bonitätsprüfung des Käufers
- Vorbereitung des Notartermins

Phase 4: Abwicklung (4–8 Wochen)
- Begleitung beim Notartermin
- Überwachung der Kaufpreiszahlung
- Übergabe der Immobilie mit Protokoll

Sie erhalten in jeder Phase regelmäßige Updates – wahlweise per E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch. So wissen Sie jederzeit, wo Sie stehen.

Wie schnell kann meine Immobilie online gehen?

In der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen, sofern alle Unterlagen vorliegen. Bei vollständig aufbereiteten Objekten und vorhandenem Bildmaterial ist auch eine Online-Veröffentlichung innerhalb von 24 bis 48 Stunden möglich.

Welche Schritte zu Ihrer Online-Veröffentlichung gehören:
- Erstellung professioneller Objektfotos
- Aufmaß und Grundrisse (falls noch nicht vorhanden)
- Verfassen aussagekräftiger Exposé-Texte
- Energieausweis-Beschaffung (falls nicht vorhanden)
- Veröffentlichung auf relevanten Immobilienportalen

Welche Schritte beschleunigen die Veröffentlichung:
Wenn Sie bereits über aktuelle Fotos, Grundrisse und Energieausweis verfügen, kann es deutlich schneller gehen.

Warum ist Schnelligkeit im Immobilienverkauf so wichtig?

Wir setzen auf drei Prinzipien, die unsere Arbeit prägen:

Reaktionsschnelligkeit:
Anfragen beantworten wir in der Regel innerhalb weniger Stunden, nicht erst nach Tagen. Das gilt für Sie als Eigentümer ebenso wie für Kaufinteressenten.

Vollständige Aufbereitung:
Wir bereiten Ihre Immobilienunterlagen so auf, dass Käufer und deren Banken alle Informationen vor der ersten Besichtigung erhalten. Das beschleunigt jeden Verkauf.

Persönliche Erreichbarkeit:
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Sie vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe begleitet. Keine wechselnden Zuständigkeiten, keine Übergabeverluste.

Mit welchen Kosten muss ich als Verkäufer rechnen?

Die Maklerprovision wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig – erst mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Unsere regulären Vermarktungsleistungen sind mit der vereinbarten Erfolgsprovision abgegolten. Kostenpflichtige Zusatz- oder Fremdleistungen werden ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher und transparenter Vereinbarung beauftragt.

In Hessen beträgt die marktübliche Gesamtprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien häufig bis zu 7,14 % des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, entfällt regelmäßig ein Anteil von bis zu 3,57 % einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer je Vertragspartei.

Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656c und 656d BGB. Die konkrete Höhe der Maklerprovision sowie deren Verteilung werden für jedes Objekt individuell vereinbart und Ihnen vor Abschluss des Maklervertrags transparent in Textform mitgeteilt.

Die genaue Höhe der Maklerprovision besprechen wir transparent im persönlichen Erstgespräch – unter Berücksichtigung der Immobilie, der Vermarktungsstrategie und des individuellen Leistungsumfangs.

Was passiert, wenn der Käufer keine Finanzierung bekommt?

Auf Wunsch stellen wir Kaufinteressenten frühzeitig den Kontakt zu geprüften Finanzierungsberatern her und bereiten die Objektunterlagen finanzierungsfertig auf. Das reduziert Verzögerungen und beschleunigt den gesamten Prozess. Die Finanzierungsentscheidung selbst trifft ausschließlich die jeweilige Bank.

Haben Sie Kontakte zu Banken oder Finanzierungspartnern?

Ja, wir pflegen Kontakte zu mehreren regionalen Banken und unabhängigen Finanzierungsberatern im Rhein-Main-Gebiet und in Mittelhessen. Dazu gehören sowohl Genossenschaftsbanken und Sparkassen als auch unabhängige Finanzierungsspezialisten.

Auf Wunsch stellen wir Käufern den Erstkontakt zu einem geprüften Finanzierungsberater her. Zusätzlich bereiten wir die Objektunterlagen finanzierungsfertig auf, was den Weg zur Finanzierungszusage verkürzt.

Hinweis: Wir sind unabhängiger Immobilienmakler nach § 34c GewO und keine Finanzierungsvermittlung im Sinne des § 34i GewO. Beratung, Vermittlung und Kreditentscheidung liegen ausschließlich bei der jeweiligen Bank bzw. dem Finanzierungsberater.

Muss ich beim Verkauf etwas vorbereiten?

In den meisten Fällen sehr wenig – wir übernehmen die Hauptarbeit. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Checkliste der benötigten Unterlagen und wir kümmern uns um die Beschaffung und Organisation.

Was wir für Sie organisieren:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte und Liegenschaftsdokumente
- Energieausweis (falls noch nicht vorhanden)
- Wohnflächenberechnung
- professionelle Objektfotos
- bei Eigentumswohnungen: Anforderung von Teilungserklärung, Wirtschaftsplänen und Versammlungsprotokollen bei der Hausverwaltung

Was wir von Ihnen brauchen:
- Vorhandene Bauunterlagen (Grundrisse, Baubeschreibung)
- Übersicht über durchgeführte Modernisierungen
- Information über laufende Mietverhältnisse (falls vermietet)
- Zugang zur Immobilie für Fototermin und Besichtigungen

Den Rest erledigen wir – Sie können sich entspannt zurücklehnen.

Wie erreiche ich Sie am besten?

Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch erreichen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen zurück.

Wie schützen Sie meine Daten?

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

Konkret bedeutet das:

  • Ihre personenbezogenen Daten und Objektdaten werden ausschließlich zweckgebunden verarbeitet.

  • Wir geben personenbezogene Daten nur weiter, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht, dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.

  • Bonitätsdaten von Kaufinteressenten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.

  • Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

  • Die Übertragung von Daten über unsere Website erfolgt TLS-verschlüsselt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was ist die Tippgeberprämie?

Wenn Sie uns einen Eigentümer empfehlen, der über uns erfolgreich verkauft, belohnen wir das mit einer attraktiven Tippgeberprämie – gestaffelt nach der Anzahl Ihrer erfolgreichen Empfehlungen:

  • 1.–2. Empfehlung: 10 % unserer Netto-Maklerprovision
  • 3.–4. Empfehlung: 12,5 % unserer Netto-Maklerprovision
  • Ab der 5. Empfehlung: 15 % unserer Netto-Maklerprovision

Zzgl. ggf. MwSt., sofern Sie unternehmerisch tätig sind. Je öfter Sie uns weiterempfehlen, desto höher fällt Ihre Prämie aus.

Beispiel:
Bei einer Netto-Maklerprovision von 10.000 € erhalten Sie 1.000 € (1.–2. Empfehlung), 1.250 € (3.–4. Empfehlung) oder 1.500 € (ab der 5. Empfehlung).

Voraussetzungen:

  • Sie nennen uns die Empfehlung schriftlich vor dem Erstkontakt mit dem empfohlenen Eigentümer
  • Die Immobilie ist zum Zeitpunkt des Tipps noch nicht über uns gelistet
  • Es kommt zu einem notariellen Kaufvertragsabschluss
  • Die Maklerprovision wurde vollständig an uns gezahlt

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Provisionseingang.

Steuerlicher Hinweis: Tippgeberprämien können steuerpflichtige Einkünfte darstellen. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den persönlichen Umständen des Tippgebers. Bei gelegentlichen privaten Vermittlungen kann insbesondere § 22 Nr. 3 EStG einschlägig sein. Für eine verbindliche steuerliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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