Ihre Immobilie verkaufen –
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Persönliche Betreuung, transparente Kosten und ein klarer Prozess in 7 Schritten – vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe.
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Unsere Leistungen für Sie
Was wir für Ihren erfolgreichen Verkauf tun
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Wir übernehmen Termine & Verhandlungen
Sichere Abwicklung
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Persönliche Betreuung
Immer für Sie da – ein Ansprechpartner
So verkaufen wir Ihre Immobilie
Klarer Ablauf in 7 Schritten – vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe
Erstgespräch
Unverbindliches Kennenlernen, Bedarfsanalyse und Klärung Ihrer individuellen Verkaufsziele.
Bewertung & Preisstrategie
Marktwertanalyse Ihrer Immobilie und gemeinsame Festlegung des optimalen Angebotspreises.
Unterlagen & Exposé
Komplette Aufbereitung aller Dokumente, professionelle Fotos und ansprechende Texte für Ihr Exposé.
Vermarktung
Listung auf ImmoScout24, Immowelt, eigenen Kanälen und gezielte Ansprache passender Käufer.
Besichtigungen & Bonitätsprüfung
Wir koordinieren alle Termine, filtern qualifizierte Interessenten und prüfen deren Bonität.
Notartermin
Abstimmung der erforderlichen Informationen mit dem Notariat und persönliche Begleitung bis zur notariellen Beurkundung.
Schlüsselübergabe
Übergabeprotokoll, Zählerstände, Schlüsselübergabe – Ihr Verkauf ist erfolgreich abgeschlossen.
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Häufig gestellte Fragen
Der richtige Zeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer persönlichen Lebenssituation, der aktuellen Marktlage und steuerlichen Fristen.
Steuerlich relevant ist vor allem die Spekulationsfrist von zehn Jahren (§ 23 EStG): Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder veräußert, ist der Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt für alle nicht selbst genutzten Immobilien – unabhängig davon, ob sie vermietet waren oder leer standen.
Eine wichtige Ausnahme: Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt, entfällt die Steuerpflicht auch innerhalb der Zehnjahresfrist.
Gern besprechen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch, welcher Zeitpunkt in Ihrer Situation der günstigste ist. Für die verbindliche steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Der Immobilienwert wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt. Besonders wichtig sind die Lage, die Größe des Grundstücks, die Wohnfläche, der Zustand der Immobilie, Baujahr, Modernisierungen, Ausstattung, Energieeffizienz und die aktuelle Marktsituation.
Zur Bewertung werden meist vergleichbare Immobilienverkäufe in der Region herangezogen. Je nach Objekt kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, zum Beispiel das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Bei selbst genutzten Wohnimmobilien spielt oft der Vergleich mit ähnlichen Objekten in ähnlicher Lage eine große Rolle.
Auch Details beeinflussen den Wert deutlich, etwa:
Renovierungsstand
Heizung und energetischer Zustand
Balkon, Terrasse, Garten oder Garage
Grundriss und Nutzbarkeit
Mikro- und Makrolage
eventuelle Mängel oder Sanierungsbedarf
Eine realistische Wertermittlung ist entscheidend. Ein zu hoher Preis schreckt Interessenten ab und verlängert den Verkauf. Ein zu niedriger Preis führt möglicherweise zu einem unnötigen finanziellen Verlust.
Nicht jede Immobilie muss vor dem Verkauf renoviert werden. Ob Maßnahmen sinnvoll sind, hängt davon ab, welche Zielgruppe angesprochen werden soll, wie hoch der Investitionsaufwand ist und ob sich dadurch der Verkaufspreis oder die Vermarktungschancen deutlich verbessern.
Oft reichen bereits kleinere optische Maßnahmen, um einen besseren Eindruck zu erzeugen:
frische Wandfarbe
kleinere Reparaturen
gepflegter Eingangsbereich
aufgeräumte und helle Räume
Garten oder Außenbereich in gutem Zustand
Größere Sanierungen lohnen sich nicht immer. Wenn zum Beispiel Heizung, Dach oder Bäder stark veraltet sind, kalkulieren Käufer häufig ohnehin nach ihren eigenen Vorstellungen. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, die Immobilie transparent im aktuellen Zustand zu verkaufen, statt hohe Summen zu investieren.
Entscheidend ist eine ehrliche Einschätzung: Kleine Aufwertungen können die Vermarktung deutlich verbessern, umfangreiche Renovierungen sollten aber nur dann erfolgen, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind.
Für den Verkauf einer Immobilie sollten folgende Unterlagen vollständig vorliegen:
Allgemeine Unterlagen:
- Grundbuchauszug (aktuell, max. 3 Monate alt)
- Flurkarte / Liegenschaftskarte
- Wohnflächenberechnung
- Grundrisse aller Etagen
- Energieausweis
- Baubeschreibung und Baupläne
- Nachweis über Modernisierungen und Renovierungen
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen der letzten 3 Jahre
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
Bei vermieteten Immobilien zusätzlich:
- aktueller Mietvertrag
- Nachweise über Mieteingänge und Nebenkostenabrechnungen
Eine vollständige Aufbereitung dieser Unterlagen ist entscheidend – fehlende Dokumente verzögern den Verkauf oder schrecken seriöse Käufer ab.
Ja. Als Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen und ihn dem Käufer bei Vertragsabschluss zu übergeben (§ 80 GEG).
Bereits in der Immobilienanzeige müssen fünf Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein (§ 87 GEG):
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Energiekennwert in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger bzw. Art der Heizung
- Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis
- Energieeffizienzklasse (bei Ausweisen ab Mai 2014)
Verstöße gegen diese Pflichten können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Sie haben noch keinen Energieausweis? Kein Problem – wir beschaffen ihn für Sie und kümmern uns um die vollständige und rechtssichere Angabe in allen Inseraten.
Ja, bekannte wesentliche Mängel sollten offen und ehrlich kommuniziert werden. Das betrifft zum Beispiel Feuchtigkeit, Schimmel, Schäden an Dach oder Heizung, rechtliche Besonderheiten oder andere wertrelevante Probleme.
Verschweigen Verkäufer bekannte Mängel absichtlich (sog. arglistige Täuschung gemäß § 444 BGB), kann das später zu weitreichenden rechtlichen Ansprüchen führen – auch dann, wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.
Empfohlen ist daher, alle bekannten Mängel im Kaufvertrag ausdrücklich aufzunehmen oder in einer dokumentierten Anlage festzuhalten.
Transparenz schafft Vertrauen und schützt vor späteren Auseinandersetzungen.
Die Dauer eines Immobilienverkaufs hängt von mehreren Faktoren ab: Lage, Zustand, Preis, Nachfrage, Objektart und Qualität der Vermarktung. In einer gefragten Region kann eine Immobilie bei realistischer Preisgestaltung innerhalb weniger Wochen einen passenden Käufer finden. In anderen Fällen kann sich der Verkauf über mehrere Monate ziehen.
Typischerweise verläuft der Verkauf in mehreren Schritten: Zuerst werden Unterlagen zusammengestellt, der Angebotspreis festgelegt und ein Exposé erstellt. Danach beginnt die Vermarktung mit Inseraten, Anfragen und Besichtigungsterminen. Sobald ein Käufer gefunden ist, folgen Preisverhandlung, Finanzierungsprüfung, Kaufvertragsentwurf und Notartermin. Bis zur endgültigen Abwicklung und Kaufpreiszahlung vergeht danach meist noch etwas Zeit.
Wichtig ist: Ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis verlängert den Verkaufsprozess oft erheblich. Eine marktgerechte Bewertung und professionelle Vorbereitung helfen dabei, Zeit zu sparen und den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Die Maklerprovision wird für jedes Objekt individuell vereinbart und dem Kunden vor Abschluss des Maklervertrags transparent in Textform mitgeteilt.
Beim Verkauf von Wohnimmobilien in Hessen beträgt die marktübliche Maklerprovision häufig bis zu 7,14 % des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, entfällt regelmäßig ein Anteil von bis zu 3,57 % einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer je Vertragspartei.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einer vereinbarten Gesamtprovision von 7,14 % beträgt die Maklerprovision insgesamt 28.560 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer hälftigen Verteilung entfallen auf jede Vertragspartei jeweils 14.280 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656c und 656d BGB. Danach ist eine Beteiligung des Käufers an der Maklerprovision nur unter den dort geregelten Voraussetzungen zulässig. Die konkrete Höhe der Maklerprovision sowie deren Verteilung werden für jedes Objekt individuell und transparent vor Abschluss des Maklervertrags vereinbart.
Die Maklerprovision wird grundsätzlich ausschließlich im Erfolgsfall fällig, also erst mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags und nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch erfüllt sind. Unsere regulären Vermarktungsleistungen sind mit der vereinbarten Maklerprovision abgegolten. Kostenpflichtige Zusatz- oder Fremdleistungen werden ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher und transparenter Vereinbarung beauftragt. Kommt kein Kaufvertrag zustande, entsteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision.
Neben der gegebenenfalls anfallenden Maklerprovision können beim Verkauf einer Immobilie weitere Kosten entstehen. Diese hängen von der jeweiligen Immobilie, den vorhandenen Unterlagen, einer bestehenden Finanzierung sowie der individuellen Verkaufssituation ab. Hierzu können insbesondere gehören:
- vereinbarte Maklerprovision
- Kosten für die Erstellung eines Energieausweises (sofern gesetzlich erforderlich oder noch nicht vorhanden)
- Kosten für die Beschaffung fehlender Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung oder behördliche Dokumente)
- gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer noch laufenden Immobilienfinanzierung
- Kosten für erforderliche Instandsetzungen oder die Aufbereitung der Immobilie zur Vermarktung
- gegebenenfalls steuerliche Belastungen, beispielsweise eine Spekulationssteuer, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Nicht jeder Immobilienverkauf verursacht dieselben Kosten. Welche Aufwendungen im Einzelfall entstehen, hängt von den persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen ab.
Kostenpflichtige Zusatz- oder Fremdleistungen werden durch uns ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher und transparenter Vereinbarung beauftragt. Gerne informieren wir Sie bereits im Erstgespräch über mögliche Kosten und zeigen Ihnen transparent auf, welche Leistungen mit der vereinbarten Maklerprovision abgegolten sind und welche Leistungen – sofern gewünscht – gesondert beauftragt werden können.
Bei bestehenden Finanzierungen oder steuerlichen Fragestellungen empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch die finanzierende Bank beziehungsweise einen Steuerberater.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wer ohne Makler verkauft, spart die eigene Provisionsbeteiligung, übernimmt dafür aber sämtliche Aufgaben selbst. Dazu gehören:
Marktpreiseinschätzung
Exposé-Erstellung
Vermarktung
Kommunikation mit Interessenten
Besichtigungen
Verhandlungen
Prüfung der Käuferbonität
Abstimmung mit Notar und Behörden
Ein Privatverkauf kann funktionieren, wenn ausreichend Zeit, Marktkenntnis und Verhandlungssicherheit vorhanden sind. Gleichzeitig ist das Risiko höher, den Preis falsch anzusetzen oder wichtige Details zu übersehen.
Eine sehr große. Ein Verkaufsabschluss ist erst dann wirklich sicher, wenn der Käufer den Kaufpreis auch tatsächlich finanzieren kann. Deshalb sollte vor dem Notartermin geprüft werden, ob eine Finanzierungsbestätigung oder ein anderer Bonitätsnachweis vorliegt.
Das schützt Verkäufer davor, wertvolle Zeit zu verlieren oder nach einem geplatzten Verkauf erneut vermarkten zu müssen.
Der Notartermin ist ein zentraler Schritt beim Immobilienverkauf. Der Notar ist neutral und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtssicher formuliert und korrekt abgewickelt wird.
In der Regel läuft der Termin so ab:
Zunächst wird ein Kaufvertragsentwurf erstellt und beiden Parteien vorab zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Beim Termin selbst liest der Notar den Vertrag vor oder erläutert die wichtigsten Inhalte. Dabei werden alle wesentlichen Punkte erklärt, zum Beispiel Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Haftungsregelungen und eventuelle Besonderheiten des Objekts.
Anschließend unterschreiben Käufer und Verkäufer den Vertrag. Danach kümmert sich der Notar um die weiteren formellen Schritte, etwa:
Eintragung der Auflassungsvormerkung
Einholung notwendiger Unterlagen oder Genehmigungen
Mitteilung, wann der Kaufpreis fällig ist
Vorbereitung der Eigentumsumschreibung
Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Kaufpreis gezahlt. Danach erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG) und richten sich nach dem Kaufpreis.
Üblicherweise fallen folgende Kosten an:
- Notarkosten: ca. 1,5 % des Kaufpreises
- Grundbuchkosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises
Insgesamt sollten Käufer mit etwa mit 2 % des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten rechnen.
Wichtig: In der Regel trägt der Käufer diese Kosten. Verkäufer haben nur in wenigen Fällen Notarkosten zu tragen, etwa wenn Belastungen aus dem Grundbuch gelöscht werden müssen (z.B. eingetragene Grundschulden).
Beispielrechnung bei 400.000 € Kaufpreis:
- Notarkosten: ca. 6.000 €
- Grundbuchkosten: ca. 2.000 €
- Summe: ca. 8.000 € (Käufer)
Die sichere Kaufpreiszahlung ist einer der wichtigsten Punkte beim Immobilienverkauf. Es gibt zwei gängige Verfahren:
Direkte Zahlung mit Auflassungsvormerkung:
Der Notar trägt zunächst eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein (sichert den Käufer ab). Anschließend wird der Kaufpreis fällig und direkt vom Käufer auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Erst nach Zahlungseingang erfolgt die Eigentumsumschreibung.
Notaranderkonto (selten):
In Sonderfällen kann ein Notaranderkonto genutzt werden. Der Käufer überweist den Kaufpreis dann an den Notar, der die Auszahlung erst freigibt, wenn alle
Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren ist allerdings mit zusätzlichen Notarkosten verbunden und heute nur noch in besonderen Fällen üblich.
In den allermeisten Fällen ist die direkte Zahlung mit Auflassungsvormerkung der sichere und übliche Standard.
Nach der Beurkundung ist der Verkauf noch nicht vollständig abgeschlossen. Es folgen mehrere formelle Schritte. Der Notar veranlasst unter anderem die Auflassungsvormerkung und informiert den Käufer, sobald der Kaufpreis fällig ist. Nach Zahlungseingang erfolgt die Übergabe der Immobilie und später die endgültige Umschreibung im Grundbuch.
Für Verkäufer wichtig:
Kaufpreiszahlung abwarten
Übergabe sauber dokumentieren
Zählerstände notieren
Schlüsselübergabe protokollieren
Versicherungen und Versorger abstimmen
Die Übergabe findet in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung statt. Dabei sollten Verkäufer und Käufer gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellen. Dieses sollte enthalten:
Datum der Übergabe
übergebene Schlüssel
Zählerstände
Zustand der Immobilie
eventuell mitverkaufte Einbauten oder Gegenstände
festgestellte Mängel oder offene Punkte
Ein ordentliches Übergabeprotokoll schafft Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten.
Bei einer vermieteten Immobilie gelten besondere Rahmenbedingungen. Bestehende Mietverhältnisse bleiben in der Regel bestehen, da der Käufer in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Für Kapitalanleger kann das interessant sein, für Eigennutzer eher weniger.
Wichtig sind hier vor allem:
aktueller Mietvertrag
Miethöhe
Nebenkosten
Zustand der Wohnung
Rechte des Mieters
eventuelle Kündigungsschutzregelungen
Dadurch kann sich auch die Zielgruppe und damit die Vermarktungsstrategie ändern.
Eine Spekulationssteuer kann anfallen, wenn eine Immobilie innerhalb bestimmter Fristen wieder verkauft wird und keine steuerliche Ausnahme greift.
Die wichtigsten Regeln (§ 23 EStG):
10-Jahres-Frist bei vermieteten Immobilien:
Wer eine Immobilie vermietet und innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss den Gewinn als "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" versteuern.
Der persönliche Steuersatz wird dann auf den Veräußerungsgewinn angewendet.
Ausnahme: Selbstnutzung
Wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Verkauf
- ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, oder
- im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, fällt keine Spekulationssteuer an – auch bei Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist.
Wichtig zu beachten:
- Bei geerbten Immobilien zählt das ursprüngliche Anschaffungsdatum des Erblassers
- Bei Schenkungen gilt das Anschaffungsdatum des Schenkenden
- Die Spekulationsfrist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht mit dem Datum der Übergabe
Da steuerliche Fragen stark vom Einzelfall abhängen und sich Steuergesetze ändern können, sollte vor dem Verkauf unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden. Die Beratung dort kann sich schnell amortisieren – allein durch eine clever gewählte Verkaufsstrategie.
