Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arnold-Immobilien & Beratung UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 20.06.2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen zwischen
Arnold-Immobilien & Beratung UG (haftungsbeschränkt)
Paul-Gerhardt-Straße 5, 63486 Bruchköbel
Vertreten durch den Geschäftsführer: Florian Arnold
Telefon: +49 6181 70 10 140 · E-Mail: info@arnold-immobilien.online
Registergericht: Amtsgericht Hanau · Registernummer: HRB 101151
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE462555255
Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt durch: Main-Kinzig-Kreis – Der Kreisausschuss, Gelnhausen
– nachfolgend „Makler" – und seinen Auftraggebern bzw. Interessenten – nachfolgend „Kunde" –.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Einzelne Bestimmungen gelten ausdrücklich nur für Verbraucher; dies ist jeweils kenntlich gemacht.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Diese AGB sind Bestandteil jedes Maklervertrags. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags
(1) Ein Maklervertrag kommt durch übereinstimmende Vertragserklärungen des Maklers und des Kunden zustande. Der Kunde kann ein entsprechendes Vertragsangebot insbesondere durch die Anforderung eines Exposés, die Vereinbarung oder Durchführung einer Besichtigung oder die Inanspruchnahme einer Nachweis- oder Vermittlungsleistung abgeben. Der Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Makler dieses Angebot annimmt oder auf dessen Grundlage tätig wird.
(2) Soweit für den Maklervertrag gesetzlich Textform vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gemäß § 656a BGB, kommt der Maklervertrag ausschließlich in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Eine mündliche Vereinbarung oder ein bloß schlüssiges Verhalten genügen in diesen Fällen nicht.
(3) Eine unverbindliche Kontaktaufnahme, eine allgemeine Suchanfrage oder die bloße Übermittlung von Kontaktdaten begründet für sich genommen keinen kostenpflichtigen Maklervertrag.
(4) Die Höhe und gegebenenfalls die Verteilung einer Maklerprovision werden dem Kunden vor Abschluss des Maklervertrags objektbezogen und transparent mitgeteilt.
(5) Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig zu werden (zulässige Doppeltätigkeit, siehe § 5), sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Interessenkonflikte entgegenstehen.
§ 3 Leistungen des Maklers
(1) Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen für Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung) sowie damit verbundene Beratungsleistungen.
(2) Ein Nachweis liegt vor, wenn der Makler dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über ein bestimmtes Objekt nachweist. Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Makler auf den Abschluss eines Vertrages zwischen den Vertragsparteien hinwirkt.
(3) Art und Umfang der vom Makler geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Maklervertrag. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Makler weder den Abschluss des angestrebten Hauptvertrages noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Rahmen eines Allein- oder qualifizierten Alleinauftrags, bleiben hiervon unberührt.
(4) Sämtliche Angaben zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen des jeweiligen Eigentümers oder sonstiger Dritter. Der Makler übernimmt hierfür keine Gewähr hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Eigene Prüfpflichten des Maklers bestehen nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist (siehe § 8).
§ 4 Provision (Courtage)
(1) Mit dem Abschluss des durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers zustande gekommenen Hauptvertrages (z. B. Kauf- oder Mietvertrag) entsteht der Provisionsanspruch des Maklers.
(2) Provisionssätze:
- Beim Kauf/Verkauf beträgt die Provision 3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer des notariell beurkundeten Kaufpreises, fällig je Vertragspartei gemäß Absatz 4.
- Bei der Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision höchstens zwei Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer; sie wird gemäß dem Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG) von derjenigen Partei getragen, die den Makler beauftragt hat.
- Bei der Vermittlung von Gewerberaum gilt das Bestellerprinzip nicht; die Provision wird individuell vereinbart.
(3) Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Provisionsteilung beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher (§§ 656c, 656d BGB): Betrifft der Hauptvertrag den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung und ist mindestens eine Vertragspartei Verbraucher, gilt:
- Wird der Makler für beide Parteien tätig, kann er die Provision nur von beiden Parteien in gleicher Höhe verlangen (§ 656c BGB).
- Hat nur eine Partei den Maklervertrag geschlossen und soll die andere Partei einen Teil der Provision tragen, so darf deren Anteil nicht höher sein als der Anteil der beauftragenden Partei. Die andere Partei wird zur Zahlung erst verpflichtet, wenn die beauftragende Partei ihre Zahlung nachweislich geleistet hat (§ 656d BGB).
(5) Bestellerprinzip bei der Vermietung (§ 2 WoVermRG): Bei der Vermittlung von Wohnraum trägt die Provision derjenige, der den Makler beauftragt hat. Eine Abwälzung auf die andere Partei ist unzulässig.
(6) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, sofern wirtschaftliche Gleichwertigkeit und Identität des Objekts gewahrt bleiben.
§ 5 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Anbieter (Verkäufer/Vermieter) als auch für den Interessenten (Käufer/Mieter) provisionspflichtig tätig zu werden. Der Kunde erklärt sich mit dieser Doppeltätigkeit einverstanden. Der Makler ist dabei zur Wahrung der berechtigten Interessen beider Seiten verpflichtet.
§ 6 Mitteilungs- und Vorkenntnispflicht des Kunden
(1) Ist dem Kunden das vom Makler nachgewiesene Objekt bereits bekannt, soll er den Makler hierüber unverzüglich in Textform informieren und die bestehende Vorkenntnis auf Verlangen nachvollziehbar darlegen.
(2) Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch des Maklers bleiben von einer bestehenden Vorkenntnis sowie deren Mitteilung unberührt.
§ 7 Weitergabe von Informationen / Exposés
(1) Die vom Makler übermittelten Informationen, Exposés und sonstigen Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers zulässig.
(2) Verletzt der Kunde diese Verpflichtung schuldhaft und entsteht dem Makler hierdurch ein Schaden, bleiben die gesetzlichen Schadensersatzansprüche des Maklers unberührt. Ein Anspruch auf Maklerprovision besteht ausschließlich, wenn die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
§ 8 Haftung
(1) Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder Dritter und werden vom Makler ungeprüft weitergegeben. Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
(2) Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes und nicht, soweit der Makler eine Garantie übernommen hat.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Arnold-Immobilien & Beratung UG (haftungsbeschränkt), Paul-Gerhardt-Straße 5, 63486 Bruchköbel, E-Mail: info@arnold-immobilien.online, Telefon: +49 6181 70 10 140) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Arnold-Immobilien & Beratung UG (haftungsbeschränkt), Paul-Gerhardt-Straße 5, 63486 Bruchköbel, E-Mail: info@arnold-immobilien.online
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung:
- Bestellt am (*) / erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit in Textform mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein bereits entstandener Provisionsanspruch bleibt von einer Kündigung unberührt.
§ 11 Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats entzogen werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Maklers (Bruchköbel).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrags bedürfen der Textform.
